Wer in Vollzeit zur Schule geht, um einen Beruf zu erlernen, wie z.B. Physiotherapeuten und Erzieher, muss zusehen, wie er oder sie diese Zeit finanziell überlebt. Dasselbe gilt auch für alle, die ihren Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachholen wollen. Für all diese Menschen gibt es Bafög.
Im Prinzip können alle Schüler ab 10. Klasse oder in Berufsausbildung, sowie Studenten Ausbildungsförderung gemäß BAföG beantragen. 2019 bezogen 489.313 Studenten und 190.844 Schüler BAföG. Alle BaföG Empfänger erfüllen folgende Voraussetzungen:
Schüler ab 10. Klasse, an allgemeinbildenden Schulen dürfen währenddessen nicht bei den Eltern wohnen. Akzeptiert werden juristische Angelegenheiten oder eine unzumutbare Entfernung zwischen Eltern und Schule, wobei nachweislich keine vergleichbare Schule in Reichweite sein darf. Wer also seinen Schulabschluss auf dem normalen Weg macht, kann nicht einfach von Hamburg nach München ziehen, weil ihm oder ihr die Schule besser gefällt oder Freunde da wohnen. Es könnte aber durchaus sein, wenn eine besondere Förderung notwendig ist, die es so an keiner in der Umgebung liegenden Schule gibt.
Ob man zuvor schonmal BaföG bezogen hat oder nicht, ist in den allermeisten Fällen übrigens egal. Beispiel: Man hat schon ein Bachelorstudium komplett selbst finanziert und möchte nun BaföG für einen Bachelor eines anderen Fachs beantragen, dann wird das nix. Wenn BAföG, dann nur nach oben, nie zur Seite.
Wichtig ist auch zu wissen, dass man zwei aufeinander aufbauende Ausbildungen gefördert bekommen kann. In manchen Fällen sind es sogar drei. Angenommen, jemand macht eine schulische Ausbildung, dann ein Bachelorstudium und dann noch den Master, dann kann diese Person all das mit BAföG finanzieren. 2019 bezogen 489.313 Studenten und 190.844 Schüler BAföG. Wenn du unsicher bist, ob du einer von ihnen werden könntest, versuchs mal mit unseren BAföG Quick Tests:
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