Sozialleistungen in der Ausbildung: Was kann ich beantragen?

Sozialleistungen in der Ausbildung: Was kann ich beantragen?

Lehrjahre sind keine Herrenjahre, heißt es so schön. Heißt, man hat nicht nur nichts zu sagen, sondern auch kein Geld. Ganz schlecht, wenn die finanzielle Situation sich negativ auf Schule, Ausbildung und Studium auswirkt und einem damit auch die Karriere versaut. Nicht selten ist das liebe Geld der Grund für einen Abbruch oder die Wahl einer anderen Ausbildung als die, die man eigentlich machen möchte. Wie viele haben eine duale Ausbildung zum Systemadministrator gemacht, wenn sie doch eigentlich hätten Informatik studieren können? Wie viele machen eine kaufmännische Ausbildung, statt BWL zu studieren? Wie viele Gesellen werden des Geldes wegen keine Meister? Und wie viele erreichen nie den Schulabschluss, den sie verdienen, weil man es sich nicht leisten kann, den Job (vorübergehend) auf Eis zu legen, um sich fortzubilden? Dass Bildung in Deutschland ungerecht ist, ist kein Geheimnis. Was wir hier tun, ist dir das nötige Wissen mit an die Hand zu geben, damit du deinen eigenen Weg gehen kannst, auch wenn du kein reiches Elternhaus hast, das hinter dir steht. Es gibt diverse staatliche Leistungen, die du in Anspruch nehmen kannst. Manche Sozialleistungen lassen sich auch miteinander kombinieren und darum geht es hier:

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Was sind Sozialleistungen?

Sozialleistungen dienen dem Erhalt sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit. Sie sorgen im Kern dafür, dass hier jeder ein Dach über dem Kopf und Essen auf dem Tisch hat. Dazu gehört auch sicherzustellen, dass du eine, deinem Potenzial angemessene Ausbildung machen kannst, ohne zu verhungern. Sozialleistungen werden mit unseren Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung finanziert. Somit sorgt das Kollektiv für den Einzelnen, wenn es nötig ist. Wer, wann Anspruch auf diese staatliche Unterstützung hat, wird im wesentlichen über die Sozialgesetzbücher geregelt. Für viele Leistungen gibt es aber auch noch eigene Gesetze, welche die Details dieser speziellen Leistung definieren.

Was sind Transferleistungen?

Transferleistungen sind Sozialleistungen, die voraussetzen, dass Antragsteller hilfsbedürftig sind. Sie greifen, wenn nichts anderes mehr hilft. Transferleistungen sichern das Existenzminimum und verhindern, dass du auf der Straße landest. Das sind typischerweise, ALG, II, Sozialgeld und Grundsicherung. Grob gesagt Hartz IV, Kindergeld und BAföG. Der Bezug dieser Gelder erfordert keine Gegenleistung. Transferleistungen sind untereinander schwer zu kombinieren. Meist schließen sie sich gegenseitig aus, aber unter bestimmten Voraussetzungen sind Kombinationen mehrerer Leistungen durchaus möglich. Kindergeld geht z.B. immer irgendwie.

Was sind Lohnersatzleistungen?

Für den Bezug von Lohnersatzleistungen muss man vorher in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Das sind diese rund 21%, die der Arbeitgeber automatisch vom Gehalt abzieht und an deine Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegekasse und das Arbeitsamt überweist. Lohnersatzleistungen beeinflussen die Einkommenssteuer. Lohnersatzleistungen sind immer mit Transferleistungen kombinierbar. Wenn z.B. ALG 1 nicht reicht, kann mit ALG 2 aufgestockt werden.  Weitere Beispiele findest du weiter unten.

Leistungen zur Förderung der Erstausbildung und Fortbildung

Unter staatlicher Ausbildungsförderung sind Leistungen für fast alle Ausbildungen zu verstehen. Ausbildungsförderung ist eine Transferleistung. Es muss also finanzielle Hilfsbedürftigkeit (Armut) vorliegen, ohne vorausgesetzte Gegenleistung, wie das Einzahlen in die gesetzliche Sozialversicherung.  Hierzu gehören Schüler und Studenten Bafög, Aufstiegsbafög und BAB. Diese drei Leistungen gelten drei verschieden Arten von Ausbildungen und sind nicht untereinander kombinierbar.

bafög beantragen


BaföG

BaföG ist die erste Anlaufstelle für alle, die eine schulische Berufsausbildung machen, einen Schulabschluss nachholen oder studieren. Vorausgesetzt man ist in Vollzeit eingeschrieben und arbeitet nebenbei nicht mehr als 20 Stunden pro Woche. Zur Ermittlung der Hilfsbedürftigkeit wird beim BAföG zusätzlich zum eigenen Einkommen und Vermögen das Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern hinzugezogen.

Die Besonderheit beim BaföG ist, dass es eine Altersgrenze für den Beginn der zu fördernden Ausbildung gibt und dass Studenten die Hälfte des ausgezahlten BAföG zurückzahlen müssen.

Aufstiegsbafög

Das frühere Meisterbafög heißt nun Aufstiegsbafög und fördert neben angehenden  Meistern und Technikern auch die Ausbildung zum Erzieher in Voll- und Teilzeit. Ebenso können angehende Betriebs(fach)wirte ihre Fortbildung so finanzieren.

Berufsausbildungsbeihilfe

BAB gilt der Förderung dualer Ausbildungen. Azubis, die nicht bei ihren Eltern wohnen und auch nicht aus eigenen Mitteln, sowie der finanziellen Unterstützung der Eltern ihren Lebensunterhalt sichern können, können einen Zuschuss für ihre Ausbildung beim Arbeitsamt beantragen.

Kindergeld

Kindergeld dient, historisch betrachtet, der Versorgung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Sofern du dich noch in Ausbildung oder Studium befindest, kannst du bis maximal 25 Kindergeld beziehen. Du darfst dabei aber nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich nebenher arbeiten. Kindergeld ist im Prinzip mit jeder anderen Leistung kombinierbar und gilt in der Regel als nicht anrechenbares Einkommen, außer beim Jobcenter.

    Wie hoch ist das Kindergeld?

    Wer?
    Wie viel?
    1. Kind
    219 Euro
    2. Kind
    219 Euro
    3. Kind
    225 Euro
    jedes weitere Kind
    250 Euro


    Übrigens sind immer die Eltern, Pflegeeltern oder Adoptiveltern anspruchsberechtigt und bekommen dieses Geld auch ausbezahlt. Insofern bist NICHT du selbst anspruchsberechtigt. Allerdings gibt es die Möglichkeit, wenn deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachweislich nicht nachkommen, einen Antrag darauf zu stellen, dass das Kindergeld direkt an dich ausgezahlt wird (Voraussetzung: du bist über 18 Jahre und hast einen eigenen Wohnsitz). Die Auszahlung erfolgt über die zuständigen Familienkassen. Unterbrochen werden die Leistungen für die Ableistung vom Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst oder sonstigem Dienst, wobei im Einzelfall die Familienkassen entscheiden, wie lang sich der Kindergeldanspruch dadurch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert.

    Wohngeld

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, einkommensschwacher Haushalte. Wohngeld hängt dabei, sowohl vom Einkommen, als auch von der Höhe der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Alle, die die Grundvoraussetzungen fürs Bafög oder BAB erfüllen, erhalten nur Wohngeld, wenn sie mit jemandem den Haushalt teilen, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

    Aufstiegsbafög und Wohngeld sind kombinierbar. Zu beachten ist aber, dass einige Ausbildungen sowohl die Voraussetzungen für Aufstiegsbafög als auch Schülerbafög erfüllen. Ist das bei dir der Fall, gilt für dich dasselbe, wie für alle anderen Bafög-Berechtigten auch.

    Elterngeld

    Elterngeld  ist eine Transferleistung besonderer Art. Der Sockelbetrag von 300 Euro ist an keine Bedingung gebunden, alles darüber hinaus hängt aber vom Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes ab und kann damit als Lohnersatzleistung bezeichnet werden. Außerdem ist, wie beim Kindergeld auch, keine Bedürftigkeit notwendig. Sprich, auch Menschen mit Privatjet haben Anspruch auf Kinder- und Elterngeld. Im Gegensatz zu anderen Lohnersatzleistungen, ist hier aber keine Gegenleistung notwendig.

    In der Regel ist der Sockelbetrag von 300 Euro bei Kombination mit anderen Sozialleistungen wie BAföG und Wohngeld nicht anrechenbar, außer beim Jobcenter. Beim Elterngeld Plus liegt der Sockelbetrag bei 150 Euro und wird beim BAföG und anderen Sozialleistungen entsprechend angerechnet. Unterm Strich läft's also auf dasselbe hinaus.

    Hartz 4

    Hartz 4 ist nicht nur gefühlt, sondern auch rechtlich der aller letzte Strohhalm. Wir nutzen das hier als Sammelbegriff für ALG II, Grundsicherung und Sozialgeld, was gefühlt dasselbe ist. Rechtlich aber nicht. Nächste Station lautet Armut, Verschuldung oder Obdachlosigkeit.

    Mit Hartz 4 können Lohnersatzleistungen bis auf ein Existenzminimum aufgestockt werden. Lohnersatzleistungen. Wer also z.B. eine Teilzeitausbildung macht und außer Kinder- und ganz wenig Elterngeld hat, kann die Haushaltskasse vom Jobcenter ein bisschen aufpebbeln lassen. Das wird zwar nicht mehr als Miete und Essen sichern, aber besser als nichts.

    Wie du wahrscheinlich schon weißt, wird bei Hartz 4 der gesamte Haushalt in Sippenhaft genommen. Da zählt das gesamte Haushaltseinkommen, auch wenn das restliche Haushaltseinkommen aus anderen Sozialleistungen, wie BaföG oder Wohngeld besteht.

    Angenommen du beziehst BAföG und hast ein Kind, dann könnt ihr entweder zusammen Wohngeld oder Hartz 4 beantragen. Für Wohngeld ist ein Mindesthaushaltseinkommen notwendig, für Hartz 4 nicht. Erreichst du dieses Mindesteinkommen durch BAföG, Nebenjob, Unterhalt oder was auch immer, bekommt ihr Wohngeld.

    Leistungen nach §27 SGB II

    Du fragst dich sicherlich, was sich dahinter verbirgt. Es handelt sich um ein sogenanntes Notfalldarlehen, das du unter besonderen Umständen beantragen kannst. Bist du also in einer Notsituation, kann dich dieses eventuell retten. Allerdings muss das Darlehen zurückbezahlt werden, wobei dies die Zeit NACH der Ausbildung betrifft.

    Besondere Härtefälle sind:

    • verzögerte erste BAföG-Zahlung bei Studienbeginn: Die BAföG-Ämter brauchen teilweise sehr lange, bis Anträge bearbeitet werden, wodurch dein Antrag zu Beginn des Studiums noch nicht fertig bearbeitet wurde und du ohne Geld da stehst. In diesem Fall könntest du ein Notfalldarlehen beantragen
    • unmittelbar bevorstehender Studienabschluss: auch hier liegt ein Härtefall vor, wenn du aus finanziellen Gründen dazu gezwungen wärst, unmittelbar vor Ende des Studiums, dein Studium zu beenden
    • Krankheit oder Behinderung verursachen eine Überschreitung der Regelstudienzeit. Hier ist allerdings zunächst zu prüfen, ob du nicht doch weiterhin, durch Härtefallregelungen, Anspruch auf BAföG hast
    • wenn du keine Möglichkeit hast, neben dem Studium erwerbstätig zu sein, weil du dich in einer besonderen Lebenslage befindest (z.B. aufgrund von Schwangerschaft, Kindererziehung, Behinderung)

    Wichtig: Vorrangig sind sämtliche Härtefallregelungen nach dem BAföG auszuschließen und es muss ein Härtefall vorliegen. Ausschließlich wirtschaftliche Gründe sind nicht ausreichend. Ob du das Notfalldarlehen bekommen kannst, liegt übrigens im Ermessen des zuständigen Jobcenters bzw. der Bundesagentur für Arbeit. Die Leistungen des Notfalldarlehens umfassen dabei die Regelleistung zur Deckung des laufenden Lebensunterhaltes, also Miete, Kosten für Lebensmittel, Heizen, etc..

    Sozialleistungen im Überblick

    Eigentlich wollten wir hier eine ganz tolle Grafik, zur Veranschaulichung der verschiedenen Kombinationen von Sozialleistungen einbauen, aber selbst wir scheitern daran. Am Thema Sozialleistungen ist einfach nichts einfach. Aber wenigstens können wir die Hierarchie und Anrechnung deiner Einnahmen darstellen, sofern es zu einer Kombination aus Sozialleistungen kommt.


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    Für die Kombination, wer mit wem, was und wann kombinieren kann, ist das Thema zu komplex für Verallgemeinerungen. Am besten man lässt sich da persönlich beraten.


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