Bekomme ich Kindergeld in der Ausbildung?

Bekomme ich Kindergeld in der Ausbildung?

Du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern oder willst einfach ne eigene Butze, das Azubi Gehalt reicht vorn und hinten nicht? Du bist unter 25, machst deine erste Berufsausbildung oder planst eine Zweitausbildung und fragst dich wie du es finanziell schaffen sollst? Kindergeld in der Berufsausbildung könnte eine Hilfe sein, zumindest eine kleine Finanzspritze. Denn auch beim Kindergeld gibt es Grenzen und Regeln.

Hier kannst du lesen, was du alles wissen solltest, zum Thema Kindergeld und Ausbildung bzw. Studium.

Kindergeld, die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • es steht in erster Linie deinen Eltern, Pflegeeltern oder Adoptiveltern zu
  • Abzweigungsantrag, wenn nicht an die Erziehungsberechtigten gezahlt werden soll/kann
  • es wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, bei Ausbildung oder Studium
  • beim Studium darfst du nicht mehr als 20 Stunden die Woche zusätzlich arbeiten
  • Minijob bzw. geringfügige Beschäftigung ist erlaubt
  • mindestens 219€ und maximal 250€ werden gezahlt
  • bei einer Behinderung wird ein Leben lang gezahlt
  • es wird nur an eine Person gezahlt
  • die Familienkasse zahlt aus

Näheres erfährst du hier im Text.

Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt und steht in erster Linie deinen Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern zu. Auch wenn deine Eltern getrennt leben, wird es nur an einen Elternteil gezahlt. ABER du kannst einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen, WENN du einen eigenen Haushalt führst und noch Azubi bzw. Student bist. Oder auch ganz unbürokratisch, falls möglich, indem du es mit deinen Eltern vereinbarst, dass sie es dir überweisen. 

Wann hab ich Kindergeldanspruch?

An deinen Kindergeldanspruch sind einige Bedingungen geknüpft. Das Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, solltest du aber eine Ausbildung oder Studium beginnen, wird es bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Weißt du was gut ist? Es ist egal wie viel du in deiner Ausbildung bzw. deinem Studium verdienst. Auch ein Minijob/geringfügige Beschäftigung sind möglich. Nur im Studium ist es wichtig, darauf zu achten, dass du im Durchschnitt auf nicht mehr als 20 Stunden Arbeitszeit die Woche kommst beim Jobben.

Solltest du deine berufliche oder akademische Ausbildung vor deinem 25. Geburtstag abgeschlossen haben, endet dann leider hier bereits der Anspruch auf Kindergeld.

Dann gibt es noch einige Ausnahmen und diese bestätigen ja bekannterweise die Regel. Kindergeld wird bis zum 21. Lebensjahr gezahlt, wenn 

  • du keinen Ausbildungsplatz bzw. Studienplatz ergattern konntest und arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet bist
  • du nur eine geringfügige Beschäftigung ausübst (bis zu 450€)
Übergangszeit
  • du machst ein Praktikum mit fachlichem Bezug zum Wunschberuf
  •  du leistest Freiwilligendienst in Form vom Bundes-Freiwilligendienst oder einem freiwilligem sozialen oder ökologischem Jahr
  • du befindest dich in einer Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn bzw. Studienbeginn. HIER aber nicht länger als 4 Monate


Kindergeld bei einer Behinderung?

Bei einer Behinderung hast du Anspruch, ein Leben lang. Wenn 

  • deine Behinderung bis zum Tag vor deinem 25. Geburtstag eingetreten ist
  • bist du bis einschließlich 1981 geboren, dann gilt der Tag vor deinem 27. Geburtstag als Stichtag
  • deine Behinderung muss der Grund sein, für ungenügend finanzielle Mittel zum Decken deines notwendigen Lebensbedarfes
  • dies ist grundsätzlich erfüllt, wenn in deinem Schwerbehindertenausweis oder ähnlichem Dokument das Merkzeichen "H" (hilflos) eingetragen ist.
Kindergeld min


Kindergeld im Ausland oder als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland


Dein Wohnsitz ist derzeit oder bald im Ausland als deutsche/deutscher Staatsbürger:in, weil du dort wohnst oder arbeitest. So hast du ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Wobei die oben genannten Bedingungen weiterhin bestehen bleiben.

In diesem Fall ist die Voraussetzung, dass du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist oder so behandelt wirst. Dies bedeutet für dich, dass du alle deine Einkünfte versteuern musst. Oder du bist nur beschränkt steuerpflichtig, dafür bist du aber sozialversicherungspflichtig angestellt.

Und unter diesen Voraussetzungen hast du Anspruch als ausländischer Staatsangehöriger. 

  • du bist Staatsangehörige:r eines Mitgliedslandes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz
  • du bist im Besitz einer Staatsangehörigkeit dieser Staaten: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei
  • UND bist in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt bzw. beziehst Arbeitslosengeld oder Krankengeld
  • du darfst in Deutschland arbeiten, weil du im Besitz einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis bist
  • du bist anerkannte:r und unanfechtbare:r Flüchtling oder Asylberechtigte:r

Für alles muss man Nachweise erbringen, seien es Kopien von Geburtsurkunden, Arbeitgeberbescheinigungen, Steuerbescheide oder Gewerbeanmeldungen.


Der Abzweigungsantrag

Es gibt viele unterschiedliche Gründe, weshalb man einen Abzweigungsantrag stellen möchte oder muss. Du lebst nicht mehr zu Hause und deine Eltern können sich nicht einigen oder sie sind schlichtweg nicht in der Lage für deinen Unterhalt aufzukommen oder du lebst in einem Kinderheim, deine Eltern sind vielleicht sogar unbekannt. Auch hier kannst du einen Antrag stellen. Auch eine Behörde kann das Kindergeld abzweigen. Die Voraussetzung hier für sind folgende: du führst einen eigenen Haushalt und versorgst dich selbst. Du erhältst auch keinen Unterhalt von deinen Eltern, Pflegeeltern oder ähnlichem. Und du bist nicht älter als 26. Denn es wird grundsätzlich nicht länger als bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres gezahlt.

Den Abzweigungsantrag stellst du bei deiner zuständigen Familienkasse. Diese findest du auch auf der Seite der Arbeitsagentur. In deinem Fall nennt sich der Antrag "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes". Dieser Anteil wird wie folgt berechnet: Gesamtsumme des Kindergeldes : Gesamtsumme der Kinder. 

Beispiel: 

du hast 2 Geschwister, was bedeutet, es gibt für alle 3 Kinder 219+219+225= 663€. 

663 : 3 = 221€. Du erhältst 221€, wenn dein Antrag bewilligt wird.


Wie hoch ist dein Anspruch auf Kindergeld?

Hier gestaltet sich das sehr unkompliziert und ohne etliche Tabellen. Es hängt nur von der Anzahl deiner Geschwister ab. Sprich, bist du Einzelkind oder hast noch ein Geschwister, dann gibt es von der Familienkasse ganze 219€ pro Kind. Seid ihr drei Geschwister, dann gibt es für das dritte, ganze 225€. Ab dem vierten Kind gibt es für jedes weitere 250€. 

  • 1. Kind 219€
  • 2. Kind 219€
  • 3. Kind 225€
  • 4. Kind 250€ und jedes weitere 
Was noch wichtig ist, es werden auch Zählkinder angerechnet. Das bedeutet, es werden Kinder gezählt, auch wenn für diese das andere Elternteil das Kindergeld erhält, weil es in dessen Haushalt lebt.


Beispiel:

deine Mutter hat ein Kind aus erster Ehe/ Partnerschaft, dieses Kind lebt beim Vater. Dieser erhält auch das Kindergeld. In zweiter Ehe/ Partnerschaft gibt es dich und ein weiteres Kind, hier wird für zwei Kinder Kindergeld gezahlt. ABER ihr seid insgesamt 3 Kinder, was in Zahlen bedeutet: 219Euro + 219Euro + 225Euro. Der Anspruch hat sich erhöht durch das Zählkind.


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