Du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern oder willst einfach ne eigene Butze, das Azubi Gehalt reicht vorn und hinten nicht? Du bist unter 25, machst deine erste Berufsausbildung oder planst eine Zweitausbildung und fragst dich wie du es finanziell schaffen sollst? Kindergeld in der Berufsausbildung könnte eine Hilfe sein, zumindest eine kleine Finanzspritze. Denn auch beim Kindergeld gibt es Grenzen und Regeln.
Hier kannst du lesen, was du alles wissen solltest, zum Thema Kindergeld und Ausbildung bzw. Studium.
Näheres erfährst du hier im Text.
Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt und steht in erster Linie deinen Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern zu. Auch wenn deine Eltern getrennt leben, wird es nur an einen Elternteil gezahlt. ABER du kannst einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen, WENN du einen eigenen Haushalt führst und noch Azubi bzw. Student bist. Oder auch ganz unbürokratisch, falls möglich, indem du es mit deinen Eltern vereinbarst, dass sie es dir überweisen.
An deinen Kindergeldanspruch sind einige Bedingungen geknüpft. Das Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, solltest du aber eine Ausbildung oder Studium beginnen, wird es bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Weißt du was gut ist? Es ist egal wie viel du in deiner Ausbildung bzw. deinem Studium verdienst. Auch ein Minijob/geringfügige Beschäftigung sind möglich. Nur im Studium ist es wichtig, darauf zu achten, dass du im Durchschnitt auf nicht mehr als 20 Stunden Arbeitszeit die Woche kommst beim Jobben.
Solltest du deine berufliche oder akademische Ausbildung vor deinem 25. Geburtstag abgeschlossen haben, endet dann leider hier bereits der Anspruch auf Kindergeld.
Dann gibt es noch einige Ausnahmen und diese bestätigen ja bekannterweise die Regel. Kindergeld wird bis zum 21. Lebensjahr gezahlt, wenn
Bei einer Behinderung hast du Anspruch, ein Leben lang. Wenn
Dein Wohnsitz ist derzeit oder bald im Ausland als deutsche/deutscher Staatsbürger:in, weil du dort wohnst oder arbeitest. So hast du ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Wobei die oben genannten Bedingungen weiterhin bestehen bleiben.
In diesem Fall ist die Voraussetzung, dass du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist oder so behandelt wirst. Dies bedeutet für dich, dass du alle deine Einkünfte versteuern musst. Oder du bist nur beschränkt steuerpflichtig, dafür bist du aber sozialversicherungspflichtig angestellt.
Und unter diesen Voraussetzungen hast du Anspruch als ausländischer Staatsangehöriger.
Für alles muss man Nachweise erbringen, seien es Kopien von Geburtsurkunden, Arbeitgeberbescheinigungen, Steuerbescheide oder Gewerbeanmeldungen.
Es gibt viele unterschiedliche Gründe, weshalb man einen Abzweigungsantrag stellen möchte oder muss. Du lebst nicht mehr zu Hause und deine Eltern können sich nicht einigen oder sie sind schlichtweg nicht in der Lage für deinen Unterhalt aufzukommen oder du lebst in einem Kinderheim, deine Eltern sind vielleicht sogar unbekannt. Auch hier kannst du einen Antrag stellen. Auch eine Behörde kann das Kindergeld abzweigen. Die Voraussetzung hier für sind folgende: du führst einen eigenen Haushalt und versorgst dich selbst. Du erhältst auch keinen Unterhalt von deinen Eltern, Pflegeeltern oder ähnlichem. Und du bist nicht älter als 26. Denn es wird grundsätzlich nicht länger als bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres gezahlt.
Den Abzweigungsantrag stellst du bei deiner zuständigen Familienkasse. Diese findest du auch auf der Seite der Arbeitsagentur. In deinem Fall nennt sich der Antrag "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes". Dieser Anteil wird wie folgt berechnet: Gesamtsumme des Kindergeldes : Gesamtsumme der Kinder.
Beispiel:
du hast 2 Geschwister, was bedeutet, es gibt für alle 3 Kinder 219+219+225= 663€.
663 : 3 = 221€. Du erhältst 221€, wenn dein Antrag bewilligt wird.
Hier gestaltet sich das sehr unkompliziert und ohne etliche Tabellen. Es hängt nur von der Anzahl deiner Geschwister ab. Sprich, bist du Einzelkind oder hast noch ein Geschwister, dann gibt es von der Familienkasse ganze 219€ pro Kind. Seid ihr drei Geschwister, dann gibt es für das dritte, ganze 225€. Ab dem vierten Kind gibt es für jedes weitere 250€.
Beispiel:
deine Mutter hat ein Kind aus erster Ehe/ Partnerschaft, dieses Kind lebt beim Vater. Dieser erhält auch das Kindergeld. In zweiter Ehe/ Partnerschaft gibt es dich und ein weiteres Kind, hier wird für zwei Kinder Kindergeld gezahlt. ABER ihr seid insgesamt 3 Kinder, was in Zahlen bedeutet: 219Euro + 219Euro + 225Euro. Der Anspruch hat sich erhöht durch das Zählkind.
Was denkst du?