Mit Vermittlungsgutschein zum Traumjob

Mit Vermittlungsgutschein zum Traumjob

Der Vermittlungsgutschein wurde bereits im Jahre 2002 geschaffen. Das Förderinstrument bewährte sich und bewirkte, dass tausende Menschen wieder einer Beschäftigung nachgehen können. Die Rechtsgrundlage für den Vermittlungsgutschein ist § 45 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).

Der Ablauf: Wie kann ich den Vermittlungsgutschein nutzen?

Die Agentur für Arbeit bescheinigt Arbeitssuchenden oder Arbeitslosen Menschen eine Fördervoraussetzung. Diese gilt für unterschiedliche Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung. Inhalt des Gutscheines sind die Ziele der Maßnahmen und deren Inhalt. Der Inhaber des Gutscheins hat verschiedene Auswahlmöglichkeiten, wie dieser genutzt werden soll.

Der Inhaber des Gutscheins kann sich so an mehrere zugelassene Arbeitsvermittler wenden. Jedoch sollten die Bewerbungen nur mit Kopien des Gutscheines geschehen. Findet eine erfolgreiche Vermittlung statt wird der originale Vermittlungsgutschein (AVGS) dem Arbeitsvermittler überreicht.

So kann dieser das Honorar direkt mit der Agentur für Arbeit abrechnen. Die Auszahlung des AVGS erfolgt direkt an den Arbeitsvermittler. Die Auszahlung wird in 2 Raten getätigt. Die erste Rate erhält der Vermittler nach einer Beschäftigungszeit von 6 Wochen. Die zweite Rate wird nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten ausgezahlt. Eine zeitliche Befristung oder eine regionale Einschränkung sind möglich. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt in der Regel 3 Monate.

Vermittlungsgutschein

Eine andere Option ist ein professionelles Jobcoaching. Auch eine betriebliche Trainingsmaßnahme, von ca. 6- 8 Wochen, kann mit dem Vermittlungsgutschein durchgeführt werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass dein Gutschein nur unter bestimmten Voraussetzungen eingelöst werden kann. Diese sind beispielsweise, wenn

  • das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Wochenstunden beinhaltet, 
  • die Beschäftigungszeit mindestens 3 Monate beträgt oder
  • der Arbeitsvermittler die Vermittlung als Gegenstand seines Gewerbes angemeldet hat.

Vermittlungsgutschein beantragen – Der einfache Weg zum AVGS

Die Beantragung eines Vermittlungsgutscheines erfolgt in der Regel bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Das Ausfüllen eines Formulars ist nicht nötig. Es genügt ein formloser Antrag per Post, Mail, Fax oder auch am Telefon. Die persönliche Vorsprache beim jeweiligen Ansprechpartner kann natürlich auch in Anspruch genommen werden, wenn vor der Beantragung noch Beratungsbedarf besteht.

Vermittlungsgutschein beantragen

Die Voraussetzungen – Nicht jeder ist berechtigt

Nach einer Wartezeit von 6 Wochen Arbeitslosigkeit, jedoch innerhalb der letzten 3 Monate, haben Arbeitslose im Leistungsbezug von ALG I einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Die Aufstockung durch ALG II ändert an der Berechtigung nichts. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter haben bei beispielsweise Nichtleistungsempfänger, gekündigte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer in Elternzeit, ein Ermessen. Die Entscheidung, ob ein Gutschein ausgestellt werden dann wird bei diesem Personenkreis somit im Einzelfall entschieden. Auch Personen, die eine von der Agentur für Arbeit geförderte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ausgeübt haben, haben einen Rechtsanspruch auf solch einen Gutschein.

Es gibt die Möglichkeit einen Vermittlungsvertrag mit der zuständigen Agentur für Arbeit zu schließen. Diese Option wurde für Menschen ohne Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein entwickelt. Die anfallende Vermittlungsprovision muss man dann zwar selbst tragen, ist aber steuerlich absetzbar. Somit wird kein Risiko eingegangen.

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