Steuern 2023: Die wichtigsten Änderungen für dich und deinen Arbeitgeber

Steuern 2023: Die wichtigsten Änderungen für dich und deinen Arbeitgeber


    Inhaltsverzeichnis
  1. Grundfreibetrag wurde angehoben
  2. Werbungskostenpauschale wurde rückwirkend angepasst
  3. Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag wurde erhöht
  4. Freigrenze beim Solidaritätszuschlag wurde angehoben
  5. Homeoffice-Regelung wurde verbessert
  6. Rentenbeiträge sind nun voll absetzbar
  7. Viele Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag
  8. Künstlersozialabgabe steigt im Jahr 2023 deutlich an
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Neues Jahr, neue Regeln. So gut wie jedes Jahr kommt es bei der Gehaltsabrechnung zu einigen Änderungen. Dadurch erhöhen sich oftmals auch unterschiedliche Abgaben wie beispielsweise die Lohnsteuer oder die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch mit Beginn des Jahres 2023 hat der Gesetzgeber wieder einige Änderungen veranlasst. Die gute Nachricht: Die meisten davon bedeuten für dich eine Entlastung. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen für dich zusammengefasst.

Grundfreibetrag wurde angehoben

Als Grundfreibetrag wird jenes Einkommen bezeichnet, bis zu dem in Deutschland keine Lohnsteuer bezahlt werden muss. Mit 1. Januar wurde dieser Betrag um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Jahr angehoben.

Mit dieser Anhebung sollen die negativen Auswirkungen der aktuell sehr hohen Inflation auf die Lohnsteuer ausgeglichen werden.

Für Arbeitgeber ist es wichtig, diese Grenze bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen. In den meisten Fällen werden die aktualisierten Steuersätze und Beitragsgrenzen aber ohnehin laufend in der Software für die Lohnabrechnung upgedatet.

Werbungskostenpauschale wurde rückwirkend angepasst

Bei Werbungskosten handelt es sich um Ausgaben, die im Rahmen des Berufs anfallen und der Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel, Fachbücher, Fortbildungen oder Dienstreisen.

Diese Kosten darfst du in deiner Einkommenssteuererklärung angeben und dadurch deine Steuerlast verringern.

Bis zu einem bestimmten Betrag ist es dafür nicht erforderlich, Belege oder Nachweise einzureichen. Zum 1. Januar 2023 wurde diese sogenannte Werbungskostenpauschale auf 1.230 Euro angehoben. Zudem wurde die Pauschale auch rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht.

Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag wurde erhöht

Wenn du nicht mehr zuhause wohnst und dein Geld während deiner Zeit als Azubi vorne und hinten nicht reicht, um dein Leben zu finanzieren, benötigst du das Kindergeld wahrscheinlich wie einen Bissen Brot.

Die gute Nachricht: Auch das Kindergeld wurde mit Beginn des Jahres von 219 auf 250 Euro pro Kind erhöht. Damit verbessert sich die kleine Finanzspritze während deiner Berufsausbildung.

Zusätzlich steigt auch noch der Ausbildungsfreibetrag von 924 auf 1.200 Euro jährlich. Dabei handelt es sich um jenen Betrag, den Eltern in der Steuererklärung als Kosten für die Unterstützung ihres Kindes in der Ausbildung absetzen und damit ihre Steuerlast senken können.

Freigrenze beim Solidaritätszuschlag wurde angehoben

Der Soli ist wohl eine der umstrittensten Steuern in Deutschland. Eigentlich wurde er im Jahr 1991 für ein Jahr befristet eingeführt, um die Kosten für den Zweiten Golfkrieg zu refinanzieren. Zudem wird er oftmals mit dem Solidarpakt verwechselt, der seit dem Jahr 1993 dabei helfen soll, die entstandenen Kosten für den Aufbau im Osten nach der Wiedervereinigung zu finanzieren.

Für alle, die Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer zahlen, wurde die Freigrenze von bisher 16.956 Euro mit Beginn des Jahres 2023 auf 17.543 Euro angehoben.

Damit wurde die Berechnung an die Inflation angepasst und auch die Steigerung für 2024 steht schon fest: Im nächsten Jahr steigt die Freigrenze auf 18.130 Euro.

Homeoffice-Regelung wurde verbessert

Wer im Homeoffice arbeitet, konnte bisher insgesamt maximal 120 Tage im Jahr mit einem Betrag von 5 Euro pro Tag absetzen. Der maximale Betrag lag damit bei jährlich 600 Euro.

Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen, nicht nur den Zeitraum auszuweiten, sondern auch den täglichen Betrag zu erhöhen. Seit 1. Januar 2023 können insgesamt 210 Tage mit einem Tagesbetrag von jeweils 6 Euro abgesetzt werden. Der Gesamtbetrag erhöht sich damit auf 1.260 Euro pro Jahr.

Rentenbeiträge sind nun voll absetzbar

Eine der zahlreichen Maßnahmen des Entlastungspakets der Regierung ist, dass ab dem Jahr 2023 Rentenbeiträge voll von der Steuer abgesetzt werden können. Das betrifft die folgenden Arten der Altersvorsorge:

  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Rürup-Renten (Renten aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen)

Wie sich diese Entlastung in der Praxis auswirkt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro ersparen sich damit beispielsweise 31 Euro pro Jahr.

Viele Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag

Die gute Nachricht bei der Sozialversicherung: Die allgemeinen Beitragssätze in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Allerdings stiegen die Zusatzbeiträge der Krankenkassen mit Beginn des Jahres im Durchschnitt um 0,3 Prozent auf nun insgesamt 1,6 Prozent. Im Durchschnitt bezahlen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer dadurch 233 Euro mehr pro Jahr.

Insgesamt 48 Kassen haben den Beitrag erhöht. Beispielsweise die AOK Nordost hat den Beitrag von 1,7 Prozent im Jahr 2022 auf 1,9 Prozent im Jahr 2023 erhöht. Einige Kassen wie die Techniker Krankenkasse oder die Barmer haben ihren Beitragssatz allerdings im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Künstlersozialabgabe steigt im Jahr 2023 deutlich an

Wer kreative Selbstständige beauftragt, muss dafür in der Regel eine Künstlersozialabgabe leisten. Der Beitrag dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung, die selbständigen Künstlern und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung wie Arbeitnehmern bietet.

Die Abgabe wurde von bisher 4,2 Prozent auf nun 5 Prozent der jeweiligen Netto-Auftragssumme angehoben. 

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