Abfindung trotz Aufhebungsvertrag: Wie Geht das?

Abfindung trotz Aufhebungsvertrag: Wie Geht das?

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Alternative zu einer Kündigung sein, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Er ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Will der Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag die Kündigung umgehen, ist er nicht zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet. Arbeitnehmer können jedoch eine Abfindung aushandeln. Auf keinen Fall sollte ein Aufhebungsvertrag unüberlegt unterschrieben werden, denn oft versucht der Arbeitgeber, daraus seine Vorteile zu ziehen. Arbeitnehmer können einen Aufhebungsvertrag ablehnen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag wird im beiderseitigen Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Er bedarf der Schriftform und muss alle Modalitäten zur Vertragsbeendigung regeln. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber kann mit einem Aufhebungsvertrag eine Kündigung umgehen. Die Initiative zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann daher von beiden Seiten kommen. Im Gegensatz zu einer Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag also keine einseitige, sondern eine beidseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Gesetzliche Regelungen für den Inhalt eines Aufhebungsvertrags gibt es nicht. Er sollte jedoch

  1. Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird,
  2. Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und
  3. Regelungen über den Umgang mit dem Resturlaub und Überstunden

enthalten.

Der Arbeitnehmer muss keine Abfindung zahlen. Wer clever ist, kann jedoch eine Abfindung vereinbaren. Die Höhe der Abfindung ist dann ebenfalls Gegenstand des Aufhebungsvertrages. Junge Arbeitnehmer können zwar mit einer aussagekräftigen Bewerbung beim neuen Arbeitgeber überzeugen, doch sollten sie unbedingt vom alten Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen. Im Aufhebungsvertrag kann festgehalten werden, dass der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen muss.

Aufhebungsvertrag vs. Kündigung - Was ist besser?

Häufig wird ein Aufhebungsvertrag von Arbeitgebern genutzt, um eine Kündigung zu umgehen. Die Vorteile für den Arbeitgeber, wenn er einen Arbeitnehmer loswerden will, liegen mit einem Aufhebungsvertrag klar auf der Hand:

  1. Arbeitgeber muss keine Abfindung zahlen
  2. Arbeitgeber muss keine Kündigungsfrist berücksichtigen
  3. Arbeitsverhältnis kann von heute auf morgen beendet werden
  4. Sozialauswahl wie bei einer Kündigung muss nicht berücksichtigt werden
  5. Da für den Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage möglich ist, kann der Arbeitgeber auch mit Schwangeren oder Schwerbehinderten einen Aufhebungsvertrag abschließen, um das Arbeitsverhältnis mit ihnen zu beenden
  6. Betriebsrat muss nicht gehört werden.

Eine Kündigung kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer erfolgen. Die Kündigung ist im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gegen eine Kündigung kann ein Arbeitnehmer klagen. Unterschreibt der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, gilt das Arbeitsverhältnis als einvernehmlich beendet. Da der Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag alle Konsequenzen umgehen kann, die eine Kündigung eines Arbeitnehmers für ihn beinhaltet, scheint er der klare Profiteur von einem Aufhebungsvertrag zu sein. In bestimmten Fällen kann aber auch der Arbeitnehmer profitieren, wenn er dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlägt.

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages

Für einen Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag Vorteile bringen. Eine typische Situation ist, wenn der Arbeitnehmer kurzfristig ein neues Arbeitsverhältnis annimmt, aber eine längere Kündigungsfrist ein Problem wäre. Der Arbeitnehmer umgeht diese Kündigungsfrist. Auch diejenigen, die neue berufliche Ziele verfolgen, da sie beispielsweise noch einmal mit einer Ausbildung als Erzieher durchstarten möchten, können mit einem Aufhebungsvertrag im Vorteil sein. Für den Arbeitnehmer kann der Aufhebungsvertrag mit verschiedenen Vorteilen verbunden sein:

  • Arbeitnehmer kann festlegen, zu wann er das Arbeitsverhältnis beenden möchte
  • Wer mit seinem Job unzufrieden ist und sich anders orientieren möchte, kann eine lange Kündigungsfrist umgehen
  • Arbeitnehmer kann festlegen, unter welchen Bedingungen, beispielsweise Zeugnis oder Abfindung, er aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden will
  • Anspruch auf Abfindung besteht zwar nicht, doch kann der Arbeitnehmer eine Abfindung aushandeln
  • Arbeitnehmer kann eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber verhindern, da bei einem Aufhebungsvertrag niemand die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfährt.

Der Arbeitnehmer kommt in verschiedenen Fällen dem Arbeitgeber entgegen, wenn er ihm einen Aufhebungsvertrag vorschlägt. Der Arbeitgeber wird dann eher bereit sein, ein Zeugnis auszustellen oder eine Abfindung zu zahlen.

Ein Aufhebungsvertrag kann für den Arbeitnehmer auch erhebliche Nachteile haben. Bei einem Aufhebungsvertrag besteht zwar Anspruch auf Arbeitslosengeld, doch kann eine Sperrfrist eintreten, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Darüber hinaus gibt es noch weitere Nachteile:

  • Arbeitnehmer hat keine Möglichkeit für eine Kündigungsschutzklage, auch wenn der Aufhebungsvertrag bei Schwerbehinderung oder Schwangerschaft geschlossen wurde
  • Gerade für junge Arbeitnehmer kann ein Nachteil bestehen, wenn eine betriebliche Altersvorsorge vereinbart wurde, da die Ansprüche erlöschen
  • Der Arbeitnehmer steht allein da und hat keinen Rückhalt, da der Betriebsrat kein Mitspracherecht hat
  • Die fehlende Kündigungsfrist kann mit finanziellen Folgen für den Arbeitnehmer verbunden sein, da der Arbeitnehmer keinen Lohn und keine Abfindung mehr bekommt.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag unwirksam?

Aus verschiedenen Gründen kann ein Aufhebungsvertrag unwirksam sein. Fehlt die Schriftform und wurde er nur per E-Mail, Fax, SMS oder mündlich übermittelt, ist er unwirksam. Er ist auch unwirksam, wenn der Arbeitnehmer zur Unterschrift gedrängt und ihm keine Bedenkzeit eingeräumt wird. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auch über die Nachteile informieren, die mit einem Aufhebungsvertrag verbunden sind. Der Aufhebungsvertrag ist auch bei einem falschen Kündigungsgrund unwirksam. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Betriebsübergangs an einen neuen Inhaber beenden, gilt der Aufhebungsvertrag nicht. In allen diesen Fällen kann sich der Arbeitnehmer anwaltlich beraten lassen. Auf keinen Fall sollte der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unüberlegt unterschreiben.

Abfindung aushandeln: Hier kommt es auf Verhandlungsgeschick an

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Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer, denen vom Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag vorgeschlagen wird, Bedenkzeit vereinbaren. In dieser Zeit kann der Aufhebungsvertrag von einem Anwalt geprüft werden. Der Anwalt kann auch über die Höhe einer Abfindung beraten. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, doch mit dem richtigen Verhandlungsgeschick lässt sich eine angemessene Abfindung aushandeln. Die Höhe der Abfindung sollte sich an der gesetzlichen Regelung für die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung orientieren. Empfohlen wird ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Arbeitnehmer können jedoch auch mehr verlangen. Auf keinen Fall sollten sich Arbeitnehmer vorschnell zufriedengeben. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, wird der Arbeitgeber mitunter bereit sein, eine höhere Abfindung zu zahlen.

Fazit:

Ein Aufhebungsvertrag ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im beiderseitigen Einverständnis. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine Abfindung, doch können sie mit dem richtigen Verhandlungsgeschick eine Abfindung aushandeln. Auf keinen Fall sollten Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag vorschnell unterschreiben, denn er kann verschiedene Nachteile haben. Die Kündigungsfrist wird umgangen.

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