Nebenberuflich selbstständig während Ausbildung und Studium

Nebenberuflich selbstständig während Ausbildung und Studium

Du willst dir neben deiner Ausbildung durchs Freelancen etwas dazu verdienen? Nutze deine Fähigkeiten und bau dir eine Existenz auf! Wir gehen in diesem Artikel die wichtigsten organisatorischen Punkte mit dir durch.

Brauchen nebenberuflich Selbstständige einen Gewerbeschein?

Selbstständig ist nicht gleich selbstständig. Manche brauchen einen Gewerbeschein andere nicht. Das hängt von der Art der Tätigkeit ab

Keinen Gewerbeschein braucht man für freiberufliche Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind mehr oder gesetzlich festgelegt. Zu den Freiberufen (Katalogberufe) zählen:

  1. Heilberufe (z.B. Ärzte, Heilmasseure*Heilmasseurinnen, Hebammen und Diplom-Psycholog*innen),
  2. rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (z.B. Anwält*innen, Notar*innen und Wirtschaftsprüfer*innen),
  3. naturwissenschaftliche/technische Berufe (z.B. Ingenieur*innen, Handelschemiker*innen und Architekt*innen)
  4. informationsvermittelnde Berufe/Kulturberufe (z.B. Journalist*innen, Dolmetscher*innen und Schriftsteller*innen)

Als katalogähnliche Berufe gelten folglich Tätigkeiten, die den im Katalog gelisteten Berufen ähnlich sind. Tätigkeitsberufe sind neuere Berufsfelder, die aber auch in den Rahmen der freiberuflichen Tätigkeiten passen. Bei katalogähnlichen- und Tätigkeitsberufen prüft das Finanzamt im Einzelfall, ob es diesen als Freiberuf wertet.

Zu guter Letzt spielt auch deine Qualifikation eine große Rolle. Nicht jeder, der gerne massiert, kann sich als freiberuflicher Heilmasseur*in anmelden, sondern muss einen Qualifikationsnachweis erbringen. Was genau als Qualifikation zählt, hängt aber von deinem Berufsfeld ab. Informiere dich also am besten, welche Qualifikationen für dich erforderlich sind. 

nebenberufliche selbstständigkeit

So meldest du ein Gewerbe an!

Falls du ein Gewerbe gründen möchtest und vollgeschäftsfähig bist, musst du dein Gewerbe bei deinem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Sobald das geschehen ist musst du dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an dein lokales Finanzamt schicken.

Du giltst als gewerbetreibend, wenn du:

  1. nach außen orientiert und selbstständig arbeitest,
  2. du deine eigenen Rechnungen stellst,
  3. deine Tätigkeit auf lange Sicht anlegst,
  4. dein Gewerbe gewinnorientiert aufbaust.

Ein einfaches Beispiel dafür wäre ein Blog, mit dem du durch Werbung oder Kooperationen Geld verdienst. Das ist im Prinzip das, was fast alle YouTuber und Instagramer machen. Sobald du nicht mehr beabsichtigst, dein Gewerbe weiterzuführen, musst du es dann abmelden!

Du hast noch nicht so richtig verstanden, wann du ein Gewerbe anmelden musst und wann es auch die Freiberuflichkeit tut? Hol dir Tipps bei Freelance Junior. In diesem Artikel wird nochmal genauer auf die Unterschiede eingegangen!

Was als Freelancer*in auf dich zukommt – Krankenversicherung, Kindergeld und BAföG

Um das Kindergeld musst du dir erstmal keine Sorgen machen! Auch BAföG und Familienversicherung bleiben unverändert, solange du nur als nebenberuflich selbstständig (durchschnittlich maximal 15 Stunden pro Woche) giltst. Für das BAföG musst du in einem Jahr unter 4.421,84 Euro Einkommen aus selbstständiger Nebentätigkeit  bleiben, das sind 365 Euro durchschnittlicher Gewinn pro Monat. Alles darüber wird dir von deinem BAföG abgezogen. Falls du familienversichert bist, gilt hier Ähnliches. Du bleibst mitversichert, solange du nicht über 20 Stunden pro Woche arbeitest oder mehr als 455 € im Monat verdienst. Ab wann genau deine Krankenkasse dich als hauptberuflich tätig ansieht, klärst du aber am besten selbst mit deiner Versicherung!

So berechnest du Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit!

Bevor du direkt an die Steuern denkst, solltest du erstmal wissen, wie du deinen Gewinn berechnest. Bei Soloselbstständigen sind Einkommen und Gewinn nämlich dasselbe. Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten zur Einkommensermittlung: die Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) und den Betriebsvermögensvergleich. Wir bleiben in diesem Artikel aber erst mal bei der Einnahmenüberschussrechnung. Die geht wesentlich einfacher vonstatten als ein Betriebsvermögensvergleich, zu dem du als Freelancer nicht verpflichtet bist.

Einnahmenüberschussrechnung! Das musst du wissen

Im Prinzip ist die Einnahmenüberschussrechnung einfach: Alle deine Betriebseinnahmen minus alle deine Betriebsausgaben, was dann übrigbleibt, ist dein Gewinn beziehungsweise Verlust!

Betriebseinahmen sind alle im betrieblichen Rahmen erfolgten Einnahmen, also Verkäufe oder ausgeführte Dienstleistungen. Hier kommen noch die Privatentnahmen hinzu, das heißt die private Nutzung eines Firmenwagens oder Ähnliches!

Die Betriebsausgaben im Gegensatz umfassen alle Ausgaben im betrieblichen Rahmen. Diese Ausgaben beinhalten Miete, Werbung, aber auch Material und Wirtschaftsgüter wie Laptops. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern musst du zusätzlich bedenken, dass der Preis über den Zeitraum der gewöhnlichen Nutzungsdauer angerechnet wird, sobald sich der Nettokaufpreis auf mehr als 800 Euro beläuft. Ein kleines Beispiel: Bei einem Auto wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in der Regel auf acht Jahre gesetzt, der Kaufpreis müsste also auf diese acht Jahre verteilt werden.

Aufpassen: Aufbewahrungspflicht und zweites Konto

Du solltest beachten, dass du dazu verpflichtet bist, alle wichtigen Unterlagen schnell zugänglich aufzubewahren. Sollte das Finanzamt Zugang zu Kontoauszügen, Rechnungen oder Quittungen fordern, musst du diese für die letzten zehn Jahre bereitstellen können.

Unter anderem wegen der Aufbewahrungspflicht lohnt sich ein zusätzliches Konto, das nur für dein Gewerbe genutzt wird! Das hilft dir, deine Geschäftstätigkeit von deinem privaten Alltag zu trennen!

Das Steuer-Einmaleins für Freelancer*innen

Einkommensteuer wird zusätzlich erst dann fällig, wenn du über den Grundfreibetrag von 9744 Euro hinauskommst!

Steuern sind unter anderem von deinem Familienstand abhängig; wir haben hier mal eine kleine Tabelle für dich vorbereitet, die davon ausgeht, dass du kinderlos und ledig bist! Die Kirchensteuer haben wir hinzugefügt, der Solidaritätszuschlag entfällt bei bis zu 73.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

zu verst. Einkommen Einkommenssteuer Kirchensteuer Summe

Einkommen
Einkommenssteuer
Kirchensteuer
Summe
5.000
0,00
0
0
10.000
36,00
3,24
39,24
15.000
1.010,00
90,90
1.100,90
20.000
2.266,00
203,94
2.469,94
25.000
3.626,00
326,34
3952,34

Steuererklärung leicht gemacht

In deinem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du eine Prognose über die Einkünfte in deinem Gründungjahr geben. Daraufhin errechnet das Finanzamt deine Einkommenssteuervorauszahlungen, die du dann alle drei Monate abgeben musst. Nach deinem ersten Geschäftsjahr reichst du deine Einkommenssteuererklärung ein und je nachdem, ob diese höher oder niedriger war als die Prognose, erhältst du durch den Jahresssteuerbescheid Informationen zu eventuellen Nachzahlungen oder Erstattungen. Daraufhin ermittelt sich die Vorauszahlungen aus den Vorjahreszahlen.

Deine Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Liegt ein triftiger Verlängerungsgrund vor, kannst du diese Frist bis zum 31. Dezember verlängern. Wenn du für deine Steuererklärung eine Software nutzen möchtest, empfehlen wir Wundertaxwundertax min

Die Kleinunternehmerregelung kurz erklärt

Du kannst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn du anhand deiner Prognose im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung weniger als 22.000 Euro umsetzt. Trägst du dich als Kleinunternehmer ein, entfällt für dich die Umsatzsteuerpflicht. Du musst allerdings beachten, dass dein Umsatz auf das ganze Jahr hochgerechnet wird; beginnst du im Oktober deine Selbstständigkeit und prognostizierst einen Umsatz von 5.000 Euro, so gilt für die Kleinunternehmerregelung das Vierfache, also 20.000 Euro, da du erst im letzten Quartal angefangen hast. Die Umsatzsteuerbefreiung gibst du dann auch im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Diese Option steht dir so lange offen, wie du unter 22000 Euro Jahresumsatz bleibst und der Umsatz im laufenden Jahr unter 50.000 Euro beträgt. Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn du 24.500 Euro Jahresgewinn überschreitest.

Noch Fragen rund um Steuern für Freelancer? Hier sind nochmal alle wichtigen Infos zusammengefasst!

Scheinselbstständigkeit – was ist das eigentlich?

Scheinselbstständigkeit ist eine verbotene Methode, Sozialversicherungszahlungen zu umgehen. Dabei meldet sich eine eigentlich angestellte Arbeitskraft selbstständig, damit der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsabgaben leisten muss.

Wie du Scheinselbstständigkeit vermeidest.

Zwar wird vom Finanzamt jedes Auftragsverhältnis individuell geprüft, aber meist lässt sich durch mehrere Auftraggeber*innen, die alle zu deinem Umsatz beitragen, eine Scheinselbstständigkeit umgehen. Grundsätzlich gilt, dass du selbstständig bist, solange du dich nicht zu sehr in deiner Arbeit einschränken lässt, also Arbeitszeit,-ort, und -kleidung. Auch das Abgeben von einzelnen Aufgaben sollte dir im Rahmen eines Auftrags als Selbstständige*r möglich sein. Hältst du dich also unabhängig von deinem*deiner Auftraggeber*in, umgehst du die Scheinselbstständigkeit, auch wenn dein*e Auftraggeber*in einen Großteil deines Umsatzes ausmacht.

Scheinselbstständig – und jetzt?

Grundsätzlich musst du nicht panisch werden! Die größere Gefahr besteht für deine*n Auftrageber*in, denn dieser muss mindestens die Sozialversicherungsbeiträge für bis zu 4 Jahre rückblickend ausgleichen, dich automatisch anstellen und dir, auch rückwirkend, alle Boni eines*einer normalen Angestellten (Urlaub, Lohnfortzahlungen und Kündigungsschutz) zukommen lassen. Für dich gilt lediglich, dass du deine selbstständige Tätigkeit nicht fortsetzen kannst und die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung für bis zu drei Monate nachzahlen musst. Die Deutsche Rentenversicherung und das Finanzamt prüfen regelmäßig Anstellungsverhältnisse, solltest du aber das Gefühl haben, in einer Scheinselbstständigkeit zu stecken, kannst du auch selbst eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung anstreben.

Erste Schritte beim Freelancen sind immer schwer

Klar, der Einstieg in die Selbstständigkeit ist mit einigem Aufwand verbunden. Freelancen bietet aber auch zahlreiche Vorteile. Du kannst dir deine Arbeitszeit frei einteilen, wenn die Uni mal richtig stresst, arbeitest du weniger, wenn Flaute ist, mehr. Auch baust du dir eine Existenz auf, die dir auch nach dem Ende deiner Ausbildung bleibt und du erlernst zusätzlich Fähigkeiten, die dich im Berufsleben weiterbringen. Es lohnt sich also den ersten Schritt zu wagen!

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