Erst Grundschule, dann Schulabschluss und dann ab in die Berufsausbildung oder ins Studium? So sieht sicherlich für die meisten der ideale Bildungsweg aus. Diese klassische Variante ist der erste Bildungsweg. Aber nicht jeder kann oder will diesen Weg gehen. Planen ist das, was du machst, während das Leben andere Dinge tut. Wer weiß schon als Schüler, was in 10, 20 oder 30 Jahren so ansteht. Und auch wenn die Schule einem weismachen will, dass der erste Schulabschluss, die ganze Karriere besiegelt, ist dem oft nicht so. Niemand erzählt dir auf dem ersten Bildungsweg vom Umweg über den zweiten Bildungsweg. Warum sollten sie auch? Egal, was man dir mit 15 oder 16 einreden mag, du bestimmst, wann du fertig bist und wohin dein Weg dich führt. Egal welchen Abschluss du auf einer regulären allgemeinbildenden Schule machst. Du kannst jederzeit den nächsthöheren an einer Abendschule, Kolleg oder Berufsfachschule nachholen, bis hin zum Studium. Dabei unterscheiden sich die Voraussetzungen in den Bundesländern stark voneinander. Bildung ist und bleibt eben Ländersache.
Bevor wir zum Thema Finanzierung kommen, solltest du erstmal schauen, ob der zweite Bildungsweg aktuell für dich in Frage kommt. Folgende Übersicht zeigt, welche Möglichkeiten du hast, deinen Schulabschluss nachzuholen:
Baden-Württemberg:
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Abendrealschule (berufsbegleitend) |
Vollendung des 17. Lebensjahres, Besuch einer weiterführenden Schule, Berufstätigkeit |
2-3 Jahre, je nach Schule |
Realschulabschluss |
Abendgymnasium (berufsbegleitend, in den letzten eineinhalb Jahren muss Berufstätigkeit nicht nachgegangen werden) |
Mindestens 19 Jahre alt, Realschullabschluss oder Vorkurs, dreijährige Berufstätigkeit oder zweijährige Berufsausbildung |
3-3,5 Jahre mit Realschulabschluss bzw. 4 Jahre ohne Realschulabschluss |
Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife nach Abschluss der Klasse III, wenn erforderlichen Leistung erbracht wurden und eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden kann |
Kolleg (Vollzeit) |
Realschulabschluss, Aufnahmeprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch und sämtliche Voraussetzungen des Abendgymnasiums |
3 Schuljahre |
Allgemeine Hochschulreife |
Berufskolleg (Vollzeit) |
Erfolgt aufbauend, auf eine mindestens zweijährige, Berufsausbildung |
1 Jahr |
Fachhochschulreife |
Berufsoberschule Mittelstufe (Vollzeit) |
Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung |
1 Jahr |
Realschulabschluss |
Berufsoberschule Oberstufe (Vollzeit) |
Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung |
2 Jahre | Allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife |
Bayern
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Abendrealschule (berufsbegleitend) | Vollendung des 17. Lebensjahres, Hauptschulabschluss Berufstätigkeit | 3-4 Jahre, je nach Schule | Realschulabschluss |
Abendgymnasium (berufsbegleitend) | Mindestens 18 Jahre alt, Realschullabschluss oder Vorkurs, zweijährige Berufstätigkeit oder Berufsausbildung | Maximal 4 Jahre | Allgemeine Hochschulreife |
Kolleg (Vollzeit) | Mindestalter 18 Jahre, Realschulabschluss oder Aufnahmeprüfung oder Vorkurs, zweijährige Berufstätigkeit oder Berufsausbildung, Bestehen der Probezeit | 3 Schuljahre | Allgemeine Hochschulreife |
Telekolleg (Vollzeit) | Mittlerer Schulabschluss oder Vorkurs und Bestehen der Feststellungsprüfungen im ersten Trimester, abgeschlossene Berufsausbildung oder vierjährige Berufstätigkeit | 1 Jahr | Allgemeine Fachhochschulreife |
Begabtenprüfung | Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens fünfjährige Berufstätigkeit | - | Allgemeine Hochschulreife |
Berlin
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Lehrgänge (abends oder tagsüber) |
Mindestens 18 Jahre, für den MSA-Abschluss ist der BBR-Abschluss |
1 Jahr (BBR), 2 Jahre (EBBR), 2 Jahre MSA (Verkürzung unter bestimmten Voraussetzungen möglich) |
Berufsbildungsreife, die erweiterte Berufsbildungsreife, mittlerer Schulabschluss |
Abendgymnasium (berufsbegleitend) |
Mindestens 19 Jahre alt, Berufsbildungsreife oder gleichwertigen Abschluss, zweijährige Berufstätigkeit oder Berufsausbildung |
3 Jahre | Allgemeine Hochschulreife |
Kolleg (Vollzeit) |
Mindestens 19 Jahre alt, Berufsbildungsreife oder gleichwertigen Abschluss, zweijährige Berufstätigkeit oder Berufsausbildung oder Vorkurs, zweijährige Berufstätigkeit oder Berufsausbildung, Bestehen der Probezeit |
3 Jahre | Allgemeine Hochschulreife |
Bremen
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Volkshochschule, Förderberufsfachschule, Abendhauptschule und Fernschule (Vollzeit oder Teilzeit) |
Besuch der siebten oder achten Hauptschulklasse |
1 Jahr in Vollzeit und 1,5 Jahre in Teilzeit |
Hauptschulabschluss |
Kolleg (Vollzeit) |
19 Jahre, mittlerer Schulabschluss, Abschluss Berufsausbildung, dreijährige Berufstätigkeit |
2 Jahre |
Allgemeine Hochschulreife |
Abendgymnasium (berufsbegleitend) |
18 Jahre, abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit |
4 Jahre |
Allgemeine Hochschulreife |
Berufsoberschule in unterschiedlichen Fachrichtungen (Vollzeit) |
Fachhochschulreife über den Realschulabschluss |
1 Jahr |
Fachgebundene Hochschulreife |
Erwachsenenschule (Vollzeit) |
18 Jahre, mindestens sechsmonatige Berufstätigkeit |
1,5 – 2 Jahre |
Mittlerer Schulabschluss |
Hamburg
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Kolleg (Vollzeit) |
19 Jahre, Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit |
2 oder 3 Jahre |
Fachhochschulreife nach 2 Jahren, Abitur nach 3 Jahren oder den mittleren Schulabschluss nach einem Jahr, falls Schule früher verlassen wurde |
Abendgymnasium (berufsbegleitend) |
Mindestens 19 Jahre, Haupt-oder Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung und zweijährige Berufstätigkeit, aktuell berufstätig oder als arbeitssuchend gemeldet |
3 Jahre |
Allgemeine Hochschulreife |
Abendhauptschule (berufsbegleitend) |
Mindestens 18 Jahre, berufstätig oder arbeitssuchend gemeldet |
1 Jahr |
Hauptschulabschluss |
Abendrealschule (berufsbegleitend) |
Mindestens 18 Jahre, berufstätig oder arbeitssuchend gemeldet und Hauptschulabschluss |
2 Jahre | Realschulabschluss |
Hessen
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Abendhauptschule (berufsbegleitend) |
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, sechsmonatige Berufstätigkeit |
1-3 Semester |
Hauptschulabschluss |
Abendrealschule (berufsbegleitend) |
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, sechsmonatige Berufstätigkeit |
2-6 Semester |
Realschulabschluss |
Abendgymnasium (Teilzeit) |
18 Jahre, abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit, Bestehen der Eignungsprüfung |
3 Jahre (3,5 mit Vorkurs) |
Allgemeine Hochschulreife, nach 2 Jahren Fachhochschulreife |
Hessenkolleg (Vollzeit) |
18 Jahre, abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit, Bestehen der Eignungsprüfung |
3 Jahre (3,5 mit Vorkurs) |
Allgemeine Hochschulreife, nach 2 Jahren Fachhochschulreife |
Mecklenburg-Vorpommern
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Volkshochschule (Vollzeit und Teilzeit) |
Anforderungen entsprechen denen des Regelschulsystems |
2-4 Semester | Hauptschulabschluss |
Volkshochschule (Vollzeit und Teilzeit) |
Anforderungen entsprechen denen des Regelschulsystems |
2-4 Semester | Realschulabschluss |
Abendgymnasium (Teilzeit) |
19 Jahre, abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit, Bestehen der Eignungsprüfung, Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit Vorkurs |
3 Jahre |
Allgemeine Hochschulreife, nach 2 Jahren Fachhochschulreife |
Niedersachsen
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Tageshauptschulkurs (Vollzeit) |
- | 1 Jahr | Hauptschulabschluss |
Abendhauptschulkurs (berufsbegleitend) |
- | 1 Jahr | Hauptschulabschluss |
Tagesrealschulkurs (Vollzeit) |
Hauptschulabschluss |
2 Jahre | Realschulabschluss (mit Option auf die fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung) |
Abendrealschulkurs (berufsbegleitend) |
Hauptschulabschluss |
2 Jahre | Realschulabschluss (mit Option auf die fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung) |
Abendgymnasium (berufsbegleitend) |
19 Jahre, Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit und Realschulabschluss |
3 Jahre | Allgemeine Hochschulreife |
Kolleg (Vollzeit) |
19 Jahre, Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit und Realschulabschluss |
3 Jahre | Allgemeine Hochschulreife |
Nordrhein-Westfalen
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Abendrealschule |
Eventuell Vorkurse oder den Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse |
Hauptschulabschluss (2 Semester), Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (3 Semester), Mittlerer Schulabschluss (4 Semester) |
Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Mittlerer Schulabschluss |
Abendgymnasium (berufsbegleitend) |
Mindestens 18 Jahre alt, Realschulabschluss, zweijährige Berufstätigkeit oder Berufsausbildung |
6 Semester |
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife nach 4 Semestern |
Kolleg (Vollzeit) |
Mindestens 18 Jahre alt, Realschulabschluss, zweijährige Berufstätigkeit oder Berufsausbildung |
6 Semester |
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife nach 4 Semestern |
Projekt Abitur Online |
Mindestens 18 Jahre alt, Realschulabschluss, zweijährige Berufstätigkeit oder Berufsausbildung |
6 Semester |
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife nach 4 Semestern |
Rheinland-Pfalz
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Berufsfachschule 1 (Vollzeit) |
Mindestens 9 Schuljahre wurden absolviert und Abgangszeugnis der Hauptschule oder Abschlusszeugnis einer Schule mit Förderschwerpunkt Lernen |
1 Jahr | Hauptschulabschluss |
Berufsfachschule 2 (Vollzeit) |
Berufsfachschule 1 wurde abgeschlossen und ein Notendurchschnitt von 3,0 und in wenigstens 2 der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch die Note „befriedigend“ |
1 Jahr | Realschulabschluss |
Kolleg (Vollzeit) |
Mindestens 18 Jahre alt, zweijährige Berufstätigkeit oder Berufsausbildung |
6 Semester | Allgemeine Hochschulreife |
Abendgymnasium (berufsbegleitend) |
Mindestens 18 Jahre alt, zweijährige Berufstätigkeit oder Berufsausbildung |
3,5 Jahre mit Hauptschulabschluss, 3 Jahre mit Realschulabschluss und 1 Jahr mit Fachhochschulreife |
Allgemeine Hochschulreife |
Saarland
Schulabschluss | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Vorkurs (Vollzeit) |
Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht wurde erfüllt |
1 Jahr | Hauptschulabschluss durch Nichtschülerprüfung |
Vorkurs (Vollzeit) |
Hauptschulabschluss, 16 Jahre alt |
1 Jahr | Realschulabschluss durch Nichtschülerprüfung |
Gemeinschaftsschulen in Abendform (Vollzeit) |
Hauptschulabschluss, 16 Jahre |
2 Jahre | Realschulabschluss |
Abendgymnasium (berufsbegleitend) |
Mindestens 19 Jahre und eventuell den Vorkurs |
2 Jahre Fachhochschulreife, 3 Jahre Allgemeine Hochschulreife |
Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife |
Saarlandkolleg (Vollzeit) |
Mindestens 19 Jahre und eventuell den Vorkurs |
2 Jahre Fachhochschulreife, 3 Jahre Allgemeine Hochschulreife |
Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife |
Sachsen
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Abendoberschule (berufsbegleitend oder Vollzeit) |
18 Jahre alt, sechsmonatige Berufstätigkeit, Erfüllung der Vollzeitschulpflicht |
1 Jahr bzw. 2 Jahre mit Vorkurs (Hauptschulabschluss), 1 Jahr bei qualifiziertem Hauptschulabschluss bzw. 2 Jahre bei Hauptschulabschluss (Realschulabschluss) |
Hauptschulabschluss, den qualifizierten Hauptschulabschluss, Realschulabschluss |
Abendgymnasium (berufsbegleitend) |
18 Jahre alt, Realschulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit |
3 Jahre | Allgemeine Hochschulreife |
Kolleg (Vollzeit) |
18 Jahre alt, Realschulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit |
3 Jahre | Allgemeine Hochschulreife |
Sachsen-Anhalt
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Abendsekundarschule (Vollzeit) |
18 Jahre alt, sechsmonatige Berufstätigkeit, Abgangszeugnis 9. Klasse Hauptschule oder Vorkurs |
2 Jahre (2,5 Jahre mit Vorkurs) |
Realschulabschluss |
Abendgymnasium (berufsbegleitend) |
18 Jahre alt, Realschulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit |
3 Jahre | Allgemeine Hochschulreife |
Kolleg (Vollzeit) |
18 Jahre alt, Realschulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit |
3 Jahre | Allgemeine Hochschulreife |
Schleswig-Holstein
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Volkshochschulen (berufsbegleitend) |
Mindestens 18 Jahre, für mittleren Schulabschluss wird der Hauptschulabschluss benötigt |
1 Jahr (Hauptschulabschluss), 2 Jahre (Realschulabschluss) |
Hauptschulabschluss bzw. Realschulabschluss |
Abendrealschule bzw. Berufsfachschule (berufsbegleitend) |
Mindestens 18 Jahre und eventuell den Vorkurs |
1 Jahr |
Realschulabschluss |
Abendgymnasium (berufsbegleitend) |
Mindestens 19 Jahre, mittleren Schulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit |
2 Jahre Fachhochschulreife, 3 Jahre Abitur |
Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife |
Thüringen
Schulart | Voraussetzungen | Dauer | Schulabschluss |
Vorbereitungskurs an der Volkshochschule (berufsbegleitend) |
Mindestens 16 Jahre |
1 Jahr | Hauptschulabschluss |
Vorbereitungskurs an der Volkshochschule (berufsbegleitend) |
Mindestens 16 Jahre, für mittleren Schulabschluss wird der Hauptschulabschluss benötigt |
2 Jahre | Realschulabschluss |
Vorbereitungskurs an der Volkshochschule (berufsbegleitend) |
Mindestens 19 Jahre, Realschulabschluss |
2 Jahre | Allgemeine Hochschulreife |
Thüringenkolleg (Vollzeit) |
Mindestens 18 Jahre, Realschulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit, Teilnahme an Eignungsprüfung |
3 Jahre | Allgemeine Hochschulreife |
Wie du siehst, unterscheiden sich die Bundesländer in ihren Voraussetzungen und Möglichkeiten stark voneinander. Wohnst du nah an der Landesgrenze zu einem anderen Bundesland, lohnt sich eventuell ein Blick auf die Optionen in einem anderen Bundesland. Allerdings ist es in manchen Bundesländern nur Einwohnern des selben Bundeslandes möglich, dort auch den 2. Bildungsweg einzuschlagen.
Auch ob der Schulabschluss berufsbegleitend oder in Vollzeit absolviert werden soll, muss also entschieden werden. Da du nicht mehr der Schulpflicht unterliegst, kannst du selbst entscheiden, ob du lieber weiterhin arbeiten möchtest oder dich voll und ganz auf die Schule konzentrieren willst. Übrigens ist es bei vielen Schulen möglich, die letzten Abschnitte der berufsbegleitenden Ausbildung in Vollzeit zu besuchen. Du bist dann auch BAföG-berechtigt für diesen Zeitraum. Mehr zu den Finanzierungsmöglichkeiten findest du im Abschnitt weiter unten.
Auch durch eine Berufsausbildung kannst du einen (höher qualifizierten) Schulabschluss erwerben:
• Hauptschulabschluss: Grundsätzlich brauchst du nicht unbedingt einen Schulabschluss, um eine Ausbildung zu absolvieren. Wenn du ohne Hauptschulabschluss eine Ausbildung erfolgreich abschließt, wird dir der Hauptschulabschluss zuerkannt.
• Realschulabschluss: Wenn du bereits einen Hauptschulabschluss hast, kann dir unter bestimmten Voraussetzungen (variieren leicht je nach Bundesland) der Realschulabschluss zuerkannt werden. Diese Möglichkeit wird auch „9+3-Modell“ genannt, also 9 Jahre Schule und 3 Jahre Ausbildung.
• Fachhochschulreife: Unter Umständen kannst du auch während deiner Ausbildung, durch zusätzlichen Unterricht an der Berufsschule, die Fachhochschulreife erlangen.
Insgesamt lässt sich also feststellen, dass das deutsche Bildungssystem durchlässig ist und theoretisch jeder die Möglichkeit hätte, einen Schulabschluss nachzuholen. Praktisch stellt sich aber sicherlich die Frage, wie ein solcher Weg finanziert werden kann und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt:
Eine Möglichkeit ist das sogenannte Schüler-BAföG, das dafür gedacht ist, dir einen, deinem Potenzial entsprechendem Schulabschluss nachzuholen, beziehungsweise eine schulische Berufsausbildung zu ermöglichen. Im Falle einer zweijährigen Berufsausbildung kann man alternativ zum Schüler-BAföG auch auf Aufstiegs-BAföG zurückgreifen. Wie auch Schülerbafög, muss Aufstiegsbafög nicht zurückgezahlt werden. Im Gegensatz zum Schülerbafög ist Aufstiegsbafög aber alters- und elternunabhängig. Aufstiegsbafög funktioniert aber auch nicht für jeden gleich gut oder schlecht. Du solltest also unbedingt beide Optionen Checken, musst dich aber schlussendlich für eine von beiden Förderungen entscheiden. Beides gleichzeitig geht nicht.
Falls du Hilfe beim BAföG Antrag brauchst, empfehlen wir:
Solltest du aus irgendwelchen Gründen kein BAföG bekommen, kannst du den 2. Bildungsweg indirekt durch andere Sozialleistungen finanzieren. Voraussetzung ist immer eine finanzielle Bedürftigkeit und der Ausschluss der grundsätzlichen Förderfähigkeit gemäß BAföG. Teilst du mit Familie oder Partner den Haushalt, ist auch eine Kombination mehrerer Leistungen inklusive BAföG möglich:
Kindergeld:
Schüler, Studenten und andere Auszubildende haben Anspruch auf Kindergeld bis zu ihrem 25. Geburtstag. Das gilt für jeden, unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen, sowie das der Eltern oder Ehegatten. Auch wer schon selbst Kinder hat, kann für sich selbst Kindergeld beziehen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aktuell beläuft sich das monatliche Kindergeld auf jeweils 219 Euro für die ersten beiden Kinder, 225 Euro gibt es für das drittgeborene und für alle folgenden gibt es je 250 Euro.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen der Eltern sich in einem Bereich bewegt, kann zusätzlich zum Kindergeld ein Kinderzuschlag gewährt werden. Ein Paar muss dafür mindestens 900 Euro brutto eigenes Einkommen haben. Alleinerziehende hingegen müssen 600 Euro brutto erhalten. Das Ziel ist es, die Antragsteller vor Hartz 4 zu bewahren. Deshalb muss das eigene Einkommen inklusive Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld den Hartz 4 Regelsatz übersteigen.
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, der nicht zurückgezahlt werden muss. Wer die Grundvoraussetzung des BAföGs erfüllt, ist an sich nicht Wohngeld berechtigt. Es gibt allerdings eine Ausnahme, die nur wenige kennen. Es reicht, wenn ein einziges Haushaltsmitglied weder BAföG noch HartzIV beziehen kann. Das ist meistens das eigene Kind oder der Partner, aber auch die Eltern kommen in Frage. Voraussetzung ist, wie beim Kinderzuschlag, ein gewisses Mindesteinkommen des Haushaltes. Dazu zählt jede Art Einkommen, also auch BAföG, Unterhaltsleistungen und Kredite. Im besten Fall kann deine komplette Miete vom Wohngeld bezahlt werden.
Arbeitslosengeld 1
Hast du mindestens 12 Monate einen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt und fleißig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt? Wenn dieser Job noch keine drei Jahre her ist, könntest du 12 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen. Eine weitere Bedingung ist, dass du mindestens 15 Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das wäre z.B. bei einem Teilzeitstudium der Fall.
Hartz 4
Reicht dein Einkommen nicht für Kinderzuschlag und Wohngeld, kannst du für deine Kinder Sozialgeld beim Jobcenter beantragen. Selbst, wenn du BAföG beziehst. Erfüllst du die BAföG Voraussetzungen nicht, kannst du auch für dich selbst Arbeitslosengeld beantragen. Das geht auch, wenn du mit jemandem zusammenwohnst, der eine andere Sozialleistung bezieht. Andersrum genauso. Du solltest nur wissen, dass alle Haushaltsmitglieder finanziell in einen Topf geworfen werden. Wenn die anderen genug Einkommen haben, um dich theoretisch mit durchzufüttern, bekommst du nichts.
Bewirb dich für ein Stipendium
Es gibt für fast alles und jeden ein passendes Stipendium. Nicht alle Entscheidungen fallen ausschließlich nach Noten, also versuch es unbedingt. Im schlimmsten Fall verschwendest du ein wenig Zeit für das Motivationsschreiben. Hier findest du das richtige Stipendium fürs Abitur und Studium. Interessant ist auch das Aufstiegsstipendium für Menschen mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung. Hiermit kannst du Hochschulstudium und berufliche Weiterbildungen finanzieren. Auch Fachkräfte, die schon länger berufstätig sind, können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben, um durch ein Studium neue Perspektiven für die berufliche Entwicklung zu eröffnen. Im Gegensatz zum Schüler-und Studenten-BAföG kann man hiermit auch ein berufsbegleitendes Studium finanzieren.
Geh arbeitenDarauf bist du sicher auch schon gekommen. So oder so wirst du neben Schule und Studium jobben müssen. Auch wenn du Sozialleistungen bekommst, reichen die selten zum Leben. Erhältst du Ausbildungsförderung oder ein Stipendium ist ein Mini- oder Ferienjob in der Regel anrechnungsfrei. Das sind 5400 Euro pro Jahr.
Nimm einen Darlehen auf
Wenn alles nicht hilft, bleibt nur noch ein Darlehen. Manchmal können Freunde und Verwandte vorübergehend aushelfen oder du wendest dich direkt an eine Bank. Achte dabei unbedingt auf Zinsen und Rückzahlungskonditionen, um dich nicht gefährlich zu überschulden. Einen Vergleich diverser Kredite, die du zur Finanzierung deiner Ausbildung nutzen kannst, findest du hier.
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